BFSG 2025

Barrierefreiheit im Internet – Sind Sie bereit für das BFSG 2025?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt bald in Kraft – sind Sie als Unternehmen bereits vorbereitet? Ab Juni 2025 müssen viele Unternehmen sicherstellen, dass ihre Online-Dienste barrierefrei sind. Doch was bedeutet das konkret für Sie, und fällt Ihr Unternehmen überhaupt unter die Bestimmungen des BFSG?

Wir sind Ihre rechtliche Unterstützung

Als Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen bei den rechtlichen Anforderungen des BFSG zur Seite. Unser Service richtet sich an Unternehmen, die rechtliche Klarheit benötigen, ob sie vom BFSG betroffen sind und was das Gesetz konkret für ihre Website und Online-Dienste bedeutet. Wichtig: Wir sind keine IT-Dienstleister, die an der technischen Umsetzung arbeiten. Stattdessen prüfen wir aus juristischer Sicht, ob Ihre Website den Anforderungen standhält – mit dem kritischen Blick eines potenziellen „Abmahners“. Gemeinsam mit Ihrem IT-Team oder Webdesigner sorgen wir dafür, dass die rechtlichen Anforderungen korrekt umgesetzt sind.

Fallen Sie unter die Bestimmungen des BFSG? – So prüfen Sie es

Nicht alle Unternehmen sind verpflichtet, ihre Online-Dienste barrierefrei zu gestalten. Das BFSG betrifft primär Unternehmen, die in der Europäischen Union Dienstleistungen online anbieten und dabei eine große Zahl von Nutzern ansprechen. Insbesondere folgende Bereiche sind betroffen:

  • Online-Shops: Wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen über Ihre Website verkaufen.
  • Dienstleistungsplattformen: Plattformen, die Nutzern Zugang zu verschiedenen Diensten bieten.
  • Informationsdienste: Wenn Sie umfassende Informationen über Ihre Website bereitstellen, die einem breiten Publikum zugänglich sein müssen.

Was verlangt das BFSG von Ihnen?

Sollten Sie unter das BFSG fallen, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Online-Dienste den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Diese beinhalten unter anderem:

  • Zugänglichkeit: Ihre Website muss für alle Menschen, unabhängig von etwaigen Behinderungen, zugänglich sein. Dazu gehört beispielsweise die Unterstützung für Screenreader, eine benutzerfreundliche Navigation und die Bereitstellung von Informationen in verschiedenen Formaten.
  • Rechtliche Anforderungen: Sie sind verpflichtet, klar und deutlich darüber zu informieren, wie Ihre Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Dazu gehört eine spezifische Barrierefreiheitserklärung, die auf Ihrer Website veröffentlicht werden muss.
  • Marktüberwachungsbehörden: Sie müssen den zuständigen Behörden mitteilen, wie Sie die Barrierefreiheitsanforderungen umsetzen.

Wie wir Ihnen helfen können

Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Prüfung Ihrer Website und Online-Dienste. Unser Angebot umfasst:

  1. Prüfung, ob Sie unter das BFSG fallen: Wir prüfen anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen des BFSG erfüllen muss.
  2. Erstellung der erforderlichen Rechtstexte: Sollte Ihr Unternehmen betroffen sein, erstellen wir die erforderlichen Rechtstexte, insbesondere die Barrierefreiheitserklärung, die nach dem Gesetz auf Ihrer Website veröffentlicht werden muss.
  3. Rechtliche Beratung zur Umsetzung: Wir arbeiten mit Ihrem IT-Dienstleister oder Webdesigner zusammen und geben klare Anweisungen, was aus rechtlicher Sicht getan werden muss, um Abmahnungen oder Strafen zu vermeiden.

Warum Sie auf uns vertrauen können

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Datenschutz- und Internetrecht kennen wir die Fallstricke, die Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen drohen. Unser Fokus liegt darauf, Ihnen die rechtliche Sicherheit zu geben, die Sie benötigen, um das BFSG 2025 erfolgreich umzusetzen – ohne Überraschungen und ohne unnötige Risiken.

 


Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Prüfung, ob Ihr Unternehmen unter das BFSG fällt
  • Erstellung der notwendigen Rechtstexte, insbesondere Barrierefreiheitserklärungen
  • Rechtliche Beratung Ihres Unternehmens bzw. Ihres Webdesigners / IT-Dienstleister, soweit sich bei der Umsetzung des BFSG noch Fragen ergeben.