Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Sind Sie und Ihr Unternehmen darauf vorbereitet? Ab Juni 2025 müssen viele Unternehmen sicherstellen, dass ihre Online-Dienste barrierefrei gestaltet sind. Doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen, und fallen Sie überhaupt unter die Regelungen des BFSG?
Wir sind Ihr rechtlicher Partner
Als Anwaltskanzlei unterstützen wir Unternehmen bei der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen des BFSG. Unser Angebot richtet sich an Firmen, die Klarheit darüber benötigen, ob das Gesetz für sie gilt und was es für ihre Websites und Online-Dienste konkret bedeutet.
Wichtig: Wir übernehmen keine technische Umsetzung, Programmierung oder Webdesign. Unsere Aufgabe besteht darin, Ihre Website aus juristischer Sicht zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des BFSG entspricht – mit dem kritischen Blick eines potenziellen „Abmahners“. Gemeinsam mit Ihrem IT-Team oder Webdesigner sorgen wir dafür, dass die rechtlichen Vorgaben korrekt umgesetzt werden.
Das BFSG 2025 im Überblick: Was ist betroffen?
Das BFSG betrifft primär Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucher bestimmt sind (§ 1 Abs. 2 und 3 BFSG). Insbesondere fallen darunter:
- E-Commerce-Dienstleistungen: Verkaufen Sie Produkte oder Dienstleistungen online?
- Computerhard- und -software: Sind Sie Hersteller oder Anbieter von IT-Produkten?
- E-Books und Personenbeförderungsdienste: Gehören Sie zu diesen Branchen?
Wichtig: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von den Anforderungen ausgenommen (§ 3 Abs. 2 BFSG).
Ihre Verpflichtungen unter dem BFSG als Dienstleistungserbringer (§ 14 BFSG):
- Barrierefreie Gestaltung Ihrer Dienstleistungen
- Bereitstellung von Informationen über die Barrierefreiheit
- Umsetzung von Korrekturmaßnahmen bei festgestellten Mängeln
Barrierefreiheitserklärung: Ein zentraler Baustein
Eine Barrierefreiheitserklärung ist Pflicht und muss:
- Gut sichtbar auf Ihrer Website zugänglich sein
- Klar darlegen, wie die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllt werden
- Eine Kontaktmöglichkeit für Feedback und Beschwerden bieten
Abmahnungen und Bußgelder: Risiken bei Verstößen gegen das BFSG
Die Nichteinhaltung der Anforderungen des BFSG kann ernsthafte Konsequenzen haben. Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, riskieren:
Bußgelder von bis zu 100.000 Euro (§ 39 BFSG)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber, die finanzielle und reputative Schäden verursachen können
Behördliche Anordnungen zur Behebung der Mängel (§ 36 BFSG)
Durch frühzeitige Compliance vermeiden Sie diese Risiken und stärken gleichzeitig Ihr Image als verantwortungsbewusstes Unternehmen.
Die Umsetzung der BFSG-Anforderungen ist komplex – hier kommen wir ins Spiel. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Datenschutz- und Internetrecht helfen wir Ihnen, kostspielige Fehler zu vermeiden und Ihr Unternehmen rechtlich sicher aufzustellen.
Unsere Leistungen:
- BFSG-Check: Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und welche Maßnahmen notwendig sind.
- Praxisnahe Beratung: Wir beantworten die mit dem BFSG zusammenhängenden Fragen Ihnen bzw. Ihrem IT-Team oder Webdesigner, damit diese die Anforderungen des BSFG effektiv umzusetzen können.
- Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: Rechtskonform, individuell und verständlich.
Und dies alles um günstigen Pauschalpreis von 250 EUR zzgl. 19% USt. (sollten wir bei der Prüfung zum Schluss kommen, dass für Ihr Unternehmen das BFSG nicht einschlägig ist, erhalten Sie dieses Prüfungsergebnis als PDF übersandt, so dass Sie dann auf der sicheren Seite sind und wissen, dass Sie das BFSG nicht weiter beachten müssen. Zusätzlich reduziert sich dann der Pauschalpreis auf dann nur 100 EUR zzgl. USt.).
Sie wollen Rechtssicherheit? Dann jetzt via https://matutis.de/bfsg-check/ den BFSG-Check buchen.