Standards und Best Practices für barrierefreie Websites

Welche Richtlinien und Standards sollten berücksichtigt werden (z. B. WCAG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, insbesondere der Konformitätsstufe AA (§ 3 Abs. 3 BFSG). Diese Richtlinien definieren internationale Standards für barrierefreie Websites. Sie umfassen folgende Grundprinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen von allen Nutzergruppen erfasst werden können, z. B. durch Alternativtexte für Bilder und ausreichende Farbkontraste.
  • Bedienbarkeit: Funktionen müssen auch ohne Maus, z. B. mit Tastatur oder Screenreader, zugänglich sein.
  • Verständlichkeit: Navigation und Inhalte sollten klar strukturiert und in einfacher Sprache gehalten sein.
  • Robustheit: Inhalte müssen mit verschiedenen Endgeräten und Technologien kompatibel sein.

Darüber hinaus sind harmonisierte Normen wie EN 301 549 relevant, die spezifische Anforderungen an barrierefreie Technologien festlegen.

Wie können Webentwickler sicherstellen, dass ihre Websites den Anforderungen entsprechen?

Webentwickler können die Anforderungen des BFSG umsetzen, indem sie systematisch folgende Schritte befolgen:

  1. Planung: Eine Analyse bestehender Barrieren ist der erste Schritt. Tools wie WAVE oder Google Lighthouse helfen, Probleme zu identifizieren.
  2. Einsatz von Standards: Die WCAG 2.1 und EN 301 549 sollten als Grundlage für die Gestaltung genutzt werden.
  3. Semantisches HTML: Die Verwendung von strukturierten HTML-Elementen verbessert die Nutzbarkeit für Screenreader.
  4. Regelmäßige Tests: Websites sollten regelmäßig mit Nutzern und Tools geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie barrierefrei bleiben.
  5. Schulung: Entwicklerteams sollten zu den Anforderungen des BFSG geschult werden (§ 16 Abs. 2 BFSG).

Welche Bedeutung haben semantisches HTML und ARIA-Attribute für die Barrierefreiheit von Websites?

Semantisches HTML und ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications) spielen eine zentrale Rolle für die Barrierefreiheit (§ 3 Abs. 3 BFSG).

  • Semantisches HTML: Mit strukturierten HTML-Elementen wie <h1> bis <h6>, <ul>, <ol> und <li> können Inhalte für Screenreader und andere assistive Technologien verständlich gemacht werden. Dadurch erhalten Nutzer mit Behinderungen eine klar strukturierte Navigation.
  • ARIA-Attribute: Diese erweitern HTML um zusätzliche Informationen für assistive Technologien. Mit aria-label oder role können interaktive Elemente wie Schaltflächen oder Menüs beschrieben werden, auch wenn diese visuell schwer zu erkennen sind.
  • Vorteile: Die Kombination beider Technologien ermöglicht, dass Websites von Menschen mit Behinderungen effektiv genutzt werden können, unabhängig von der eingesetzten Technologie.