Was ist das BFSG und welchen Zweck verfolgt es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trat am 28. Juli 2021 in Kraft, um die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. Es setzt die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/882, bekannt als European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Das BFSG stellt sicher, dass Produkte und Dienstleistungen so gestaltet werden, dass sie für alle zugänglich und nutzbar sind, ohne dass spezielle Anpassungen notwendig sind. Es definiert einheitliche Anforderungen an die Barrierefreiheit und schafft damit rechtliche Klarheit für Unternehmen und Nutzer.
Wie hängt das BFSG mit dem European Accessibility Act (EAA) zusammen?
Das BFSG ist die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Der EAA zielt darauf ab, einheitliche Anforderungen an die Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedstaaten zu schaffen.
Das BFSG überträgt die Vorgaben des EAA in deutsches Recht und ergänzt sie durch spezifische Regelungen für die nationale Umsetzung. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im europäischen Binnenmarkt zu schaffen und gleichzeitig die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Konkret legt das BFSG fest, welche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen (§ 2 Abs. 1 BFSG) und wie diese Anforderungen erfüllt werden können (§ 3 BFSG).
Seit wann ist das BFSG in Kraft und welche Fristen müssen beachtet werden?
Das BFSG trat am 28. Juli 2021 in Kraft. Die meisten Regelungen gelten jedoch erst ab dem 28. Juni 2025 (§ 22 Abs. 1 BFSG). Unternehmen haben damit eine Übergangsfrist, um die Barrierefreiheitsanforderungen umzusetzen.
Für bestimmte Produkte wie Selbstbedienungsterminals gelten längere Fristen von bis zu 15 Jahren (§ 22 Abs. 2 BFSG). Diese gestaffelten Fristen ermöglichen es Unternehmen, technische und organisatorische Anpassungen schrittweise vorzunehmen.
Wichtig ist, dass Unternehmen bereits jetzt mit der Planung der notwendigen Maßnahmen beginnen, um die gesetzlichen Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Ab dem 28. Juni 2025 können Marktüberwachungsbehörden die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen prüfen und bei Verstößen Sanktionen verhängen (§ 26 BFSG).