Nachfolgend haben wir versucht alle immer wieder auftretenden Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG 2025) zu beantworten (im Titel habe ich den Gesetzesnamen absichtlich verkürzt wiedergegeben). Wenn Sie denken, dass eine rechtliche Antwort fehlt, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail und wir werden diese Antwort gern hier noch aufnehmen. Wenn Sie denken, dass hier aber sehr viele Fragen doch das gleiche Thema behandeln, dann könnte dies daran liegen, dass dies stimmt. 😉
Grundlagen und Anwendbarkeit des BFSG
1. Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
2. Ab wann gilt das BFSG 2025?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen neue Produkte, die in den Verkehr gebracht werden, und neue Dienstleistungen, die für Verbraucher erbracht werden, die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Für einige Bereiche gibt es jedoch Übergangsfristen: z.B. Selbstbedienungsterminals haben eine Übergangsfrist bis 2040, und bestimmte Dienstleistungen erhalten eine fünfjährige Übergangsfrist.
3. Wer muss das BFSG umsetzen?
Alle Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleistungserbringer, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, müssen das BFSG umsetzen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich, die weniger als 10 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro erzielen.
4. Bin ich als Unternehmen vom BFSG betroffen?
Sie sind betroffen, wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, die im BFSG aufgelistet sind. Dazu gehören E-Commerce-Dienstleistungen, Computerhard- und -software, E-Books und Personenbeförderungsdienste. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen über die Kleinstunternehmensschwelle hinausgeht und ob Sie B2C-Dienstleistungen anbieten.
5. Was sind Kleinstunternehmen im BFSG?
Kleinstunternehmen im Sinne des BFSG sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Diese Unternehmen sind von den BFSG-Anforderungen für Dienstleistungen ausgenommen, müssen aber bei der Herstellung von Produkten trotzdem die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
6. Welche Ausnahmen gibt es beim BFSG?
Die wichtigste Ausnahme betrifft Kleinstunternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen erbringen. Weitere Ausnahmen können bei unverhältnismäßiger Belastung oder grundlegender Veränderung gewährt werden. Reine B2B-Websites ohne Verbraucherdienstleistungen fallen ebenfalls nicht unter das BFSG. Daher fallen z.B. die Internetseiten unserer ausschließlich für Unternehmen tätigen Kanzlei nicht unter das Gesetz, dennoch setzen wir alles daran, das Gesetz einzuhalten.
7. Was passiert wenn ich das BFSG nicht befolge?
Bei Verstößen gegen das BFSG drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Zusätzlich können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber erfolgen, die finanzielle und reputative Schäden verursachen. Behörden können auch Anordnungen zur Behebung der Mängel erlassen.
8. Wie hoch sind die Bußgelder beim BFSG?
Die Bußgelder können bis zu 100.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und der Unternehmensgröße. Zusätzlich zu den Bußgeldern können weitere Kosten durch Abmahnungen und rechtliche Auseinandersetzungen entstehen.
9. Kann ich wegen BFSG abgemahnt werden?
Ja, Verstöße gegen das BFSG können zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Berechtigt zur Abmahnung sind Wettbewerber, qualifizierte Verbraucherverbände und Industrie- und Handelskammern. Eine Abmahnung kann erhebliche Kosten und rechtliche Verpflichtungen zur Folge haben.
10. Was kostet die BFSG Umsetzung?
Die Kosten für die BFSG-Umsetzung variieren je nach Unternehmensgröße und Komplexität der Website. Eine professionelle rechtliche Beratung und Prüfung kostet bei uns auf Basis des BFSG-Check 250 Euro zzgl. USt. Die technische Umsetzung verursacht dann bei Ihrem Webentwickler sicherlich zusätzliche Kosten, abhängig vom aktuellen Zustand Ihrer Website und den erforderlichen Anpassungen.
Technische Anforderungen und Umsetzung
11. Welche Websites müssen barrierefrei sein?
Websites müssen barrierefrei sein, wenn sie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbieten. Dazu gehören Online-Shops, Terminbuchungssysteme, Bankdienstleistungen und Telekommunikationsdienste. Reine Unternehmenswebsites ohne Verbraucherdienstleistungen sind nicht betroffen.
12. Was bedeutet barrierefrei nach BFSG?
Barrierefrei bedeutet nach BFSG, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ sind. Die konkreten Anforderungen orientieren sich maßgeblich an den harmonisierten Europäischen Normen (insbesondere EN 301 549) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in den Konformitätsstufen A und AA.
Dies umfasst im Wesentlichen die folgenden Prinzipien:
Robustheit: Inhalte müssen von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistierender Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.
Wahrnehmbarkeit: Informationen und Benutzeroberflächen müssen für Nutzer in einer Weise dargestellt werden können, die sie wahrnehmen können (z.B. Bereitstellung von Textalternativen für Bilder, Untertiteln für Videos, ausreichende Farbkontraste).
Bedienbarkeit: Benutzeroberflächen und Navigation müssen bedienbar sein (z.B. über Tastatur, Sprachsteuerung, nicht nur Maus; ausreichend Zeit zur Interaktion).
Verständlichkeit: Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein (z.B. lesbare Texte, vorhersehbare Funktionalität, Unterstützung bei Fehleingaben).
13. Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?
Ja, wenn Sie vom BFSG betroffene Dienstleistungen anbieten, benötigen Sie eine Barrierefreiheitserklärung. Diese muss gut sichtbar auf Ihrer Website zugänglich sein und klar darlegen, wie die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllt werden. Sie ist ein zentraler Baustein der BFSG-Compliance.
14. Wo muss die Barrierefreiheitserklärung stehen?
Die Barrierefreiheitserklärung muss von jeder Seite der Website mit einem Klick erreichbar sein. Sie sollte analog zu Impressum und Datenschutzerklärung prominent platziert werden. Die Erklärung muss leicht auffindbar und verständlich formuliert sein.
15. Was muss in einer Barrierefreiheitserklärung stehen?
Die Barrierefreiheitserklärung muss den Stand der Vereinbarkeit mit den BFSG-Anforderungen dokumentieren. Die Erklärung muss laut § 14 BFSG i.V.m. Anlage 3 folgende Informationen enthalten:
- Eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format.
- Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind.
- Informationen zu den technischen Standards (gemäß BFSGV).
- Eine Begründung für nicht barrierefreie Inhalte, soweit Ausnahmen greifen.
- Eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte und gegebenenfalls Hinweise auf barrierefreie Alternativen.
- Einen Mechanismus, mit dem Nutzer Barrieren melden können (Feedback-Mechanismus).
- Informationen zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde in Magdeburg (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)) und zum Durchsetzungsverfahren.
- Die Angabe des Erstellungs- und Aktualisierungsdatums ist Best Practice (auch wenn nicht ausdrücklich im BFSG gefordert).
16. Welche technischen Anforderungen hat das BFSG?
Die technischen Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA). Websites müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Konkret bedeutet dies ausreichende Kontraste, Tastaturnavigation, Alternativtexte für Bilder und Screenreader-Kompatibilität.
17. Was sind WCAG 2.1 Richtlinien?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) sind internationale Standards für Web-Barrierefreiheit. Sie folgen vier Grundprinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Level AA ist nach unserer derzeitigen rechtlichen Einschätzung der vom BFSG geforderte Konformitätsgrad.
18. Muss mein Online Shop barrierefrei sein?
Ja, Online-Shops fallen unter die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies gilt für alle Funktionen des Shops: Produktsuche, Warenkorb, Bezahlvorgang und Kundenservice. Ausnahmen gelten nur für Kleinstunternehmen.
19. Gilt das BFSG für B2B Websites?
Das BFSG gilt primär für Dienstleistungen, die für Verbraucher bestimmt sind. Reine B2B-Websites ohne Verbraucherdienstleistungen fallen nicht unter das BFSG. Sobald jedoch auch Endverbraucher die Website nutzen können, gelten die BFSG-Anforderungen.
20. Welche Dienstleistungen fallen unter das BFSG?
Unter das BFSG fallen Telekommunikationsdienste, Bankdienstleistungen, E-Books, Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und Personenbeförderungsdienste. Auch Online-Terminbuchungen und digitale Bezahlsysteme sind betroffen.
E-Commerce und Online-Dienste
21. BFSG Online Shop Pflichten
Online-Shops müssen vollständig barrierefrei gestaltet werden, einschließlich Produktkatalog, Suchfunktion, Warenkorb und Bezahlvorgang. Die Website muss per Tastatur navigierbar sein und mit Screenreadern kompatibel. Eine Barrierefreiheitserklärung ist verpflichtend.
22. E-Commerce Barrierefreiheit Anforderungen
E-Commerce-Websites müssen die WCAG 2.1 Level AA Standards erfüllen. Dazu gehören ausreichende Farbkontraste, beschreibende Alternativtexte für Produktbilder, barrierefreie Formulare und eine logische Navigationsstruktur. Alle interaktiven Elemente müssen ohne Maus bedienbar sein.
23. Online Terminbuchung BFSG konform
Online-Terminbuchungssysteme müssen barrierefrei gestaltet werden. Kalenderelemente müssen per Tastatur bedienbar und für Screenreader zugänglich sein. Bestätigungen und Fehlermeldungen müssen klar verständlich formuliert werden.
24. Verkauf über Website BFSG Regeln
Beim Verkauf über Websites müssen alle Schritte des Kaufprozesses barrierefrei sein. Dies umfasst Produktpräsentation, Bestellvorgang, Bezahlung und Kundenservice. Preisangaben und Produktinformationen müssen für alle Nutzer zugänglich sein.
25. App Barrierefreiheit BFSG
Mobile Apps für Verbraucher müssen ebenfalls die BFSG-Anforderungen erfüllen. Sie müssen mit assistiven Technologien kompatibel sein und eine barrierefreie Bedienung ermöglichen. Auch für Apps ist eine Barrierefreiheitserklärung erforderlich.
26. Mobile Website BFSG Anforderungen
Mobile Websites müssen dieselben Barrierefreiheitsstandards erfüllen wie Desktop-Versionen. Touch-Gesten müssen alternative Eingabemethoden haben, und die Darstellung muss auch bei Vergrößerung funktionsfähig bleiben. Die Navigation muss für verschiedene Eingabemethoden optimiert sein.
27. Zahlungsabwicklung barrierefrei gestalten
Bezahlvorgänge müssen vollständig barrierefrei ablaufen. Alle Formularfelder benötigen aussagekräftige Beschriftungen, Fehlermeldungen müssen verständlich sein. Sicherheitsabfragen wie CAPTCHAs müssen alternative Lösungen bieten.
28. Produktkatalog barrierefrei BFSG
Produktkataloge müssen strukturiert und navigierbar sein. Produktbilder benötigen beschreibende Alternativtexte, Filter und Sortierungen müssen barrierefrei bedienbar sein. Preis- und Verfügbarkeitsinformationen müssen klar erkennbar sein.
29. Kundenservice barrierefrei BFSG
Kundenservice-Bereiche wie Kontaktformulare, Live-Chats und FAQ-Bereiche müssen barrierefrei gestaltet werden. Kontaktinformationen müssen in verschiedenen Formaten verfügbar sein. Support-Kanäle müssen für Menschen mit verschiedenen Behinderungen zugänglich sein.
30. Newsletter Anmeldung BFSG konform
Newsletter-Anmeldeformulare müssen barrierefrei gestaltet werden. Beschriftungen müssen eindeutig zugeordnet sein, Pflichtfelder klar markiert. Der Anmelde- und Abmeldeprozess muss ohne Maus durchführbar sein.
Technische Umsetzung im Detail
31. Wie setze ich BFSG technisch um?
Die technische Umsetzung erfordert eine systematische Herangehensweise basierend auf den WCAG 2.1 Richtlinien. Beginnen Sie mit einem Barrierefreiheits-Audit Ihrer Website. Implementieren Sie dann schrittweise die erforderlichen Anpassungen: Alternativtexte, Tastaturnavigation, Farbkontraste und Screenreader-Kompatibilität.
32. Alt-Texte für Bilder BFSG
Alle inhaltsbezogenen Bilder benötigen beschreibende Alternativtexte. Diese sollten den Bildinhalt und seine Funktion erklären. Dekorative Bilder können mit leerem Alt-Attribut markiert werden. Komplexe Grafiken benötigen ausführlichere Beschreibungen.
33. Kontrastverhältnis Website BFSG
Das Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund muss mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text betragen. Verwenden Sie Tools zur Kontrastprüfung und vermeiden Sie Farbe als einziges Unterscheidungsmerkmal.
34. Tastaturnavigation Website BFSG
Alle interaktiven Elemente müssen per Tastatur erreichbar und bedienbar sein. Die Tab-Reihenfolge muss logisch sein, und der Tastaturfokus muss sichtbar markiert werden. Verwenden Sie Skip-Links, um wiederkehrende Navigationsbereiche zu überspringen.
35. Screenreader kompatible Website
Verwenden Sie semantisches HTML und ARIA-Labels für komplexe Elemente. Überschriften müssen hierarchisch strukturiert sein, und Links benötigen aussagekräftige Beschreibungen. Testen Sie Ihre Website mit verschiedenen Screenreadern.
36. Barrierefreie PDF Dokumente BFSG
PDF-Dokumente müssen nach dem PDF/UA-Standard erstellt werden. Sie benötigen Strukturelemente, Alternativtexte für Bilder und eine logische Lesereihenfolge. Bieten Sie bei komplexen PDFs barrierefreie HTML-Alternativen an.
37. Formulare barrierefrei gestalten
Formularfelder benötigen eindeutige Beschriftungen und Anweisungen. Pflichtfelder müssen klar markiert sein, und Fehlermeldungen müssen verständlich und hilfreich formuliert werden. Verwenden Sie Fieldsets für zusammengehörige Elemente.
38. Videos barrierefrei BFSG Untertitel
Videos benötigen Untertitel und idealerweise auch Audiodeskriptionen. Stellen Sie Transkripte zur Verfügung und verwenden Sie Player mit barrierefreien Bedienelementen. Autoplay sollte vermieden werden.
39. Farbkontrast prüfen BFSG
Verwenden Sie Tools wie z.B. den WebAIM Contrast Checker zur Überprüfung der Farbkontraste. Testen Sie alle Farbkombinationen auf Ihrer Website und stellen Sie sicher, dass Informationen nicht nur durch Farbe vermittelt werden.
40. Schriftgröße barrierefrei BFSG
Texte müssen bis zu 200% vergrößerbar sein, ohne dass Funktionalität verloren geht. Verwenden Sie relative Schriftgrößen und responsive Design. Die Basis-Schriftgröße sollte mindestens 16px betragen.
Rechtliche Aspekte und Compliance
41. BFSG Rechtssicherheit Unternehmen
Rechtssicherheit erreichen Sie durch eine professionelle BFSG-Prüfung und rechtskonorme Umsetzung. Dokumentieren Sie alle Maßnahmen und erstellen Sie eine ordnungsgemäße Barrierefreiheitserklärung. Regelmäßige Updates und Schulungen sind wichtig für dauerhafte Compliance.
42. Anwalt BFSG Beratung notwendig
Eine anwaltliche Beratung ist empfehlenswert, um rechtliche Risiken zu minimieren. Anwälte können beurteilen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und zumindest wir prüfen Ihre Website mit dem kritischen Blick eines potenziellen Abmahners.
43. BFSG Compliance Check
Unser BFSG-Check umfasst die Prüfung der Anwendbarkeit des Gesetzes auf Ihr Unternehmen. Dabei werden technische und rechtliche Anforderungen analysiert. Der Check kostet 250 Euro zzgl. USt. oder 100 Euro zzgl. USt., falls der Check ergibt, dass das BFSG nicht anwendbar ist.
44. Dokumentationspflichten BFSG
Dienstleistungserbringer müssen in ihren AGB beschreiben, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Eine Barrierefreiheitserklärung ist verpflichtend. Alle Maßnahmen und Verbesserungen sollten dokumentiert werden.
45. CE Kennzeichnung BFSG
Produkte, die unter das BFSG fallen, benötigen eine CE-Kennzeichnung. Diese bestätigt die Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen. Hersteller müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.
46. EU Konformitätserklärung BFSG
Hersteller müssen eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, die bestätigt, dass ihr Produkt die BFSG-Anforderungen erfüllt. Diese Erklärung ist Teil der technischen Dokumentation. Sie muss vor dem Inverkehrbringen erstellt werden.
47. Behördliche Kontrollen BFSG
Behörden können Anordnungen zur Behebung von BFSG-Mängeln erlassen. Sie überwachen die Einhaltung des Gesetzes und können Bußgelder verhängen. Unternehmen sollten sich auf mögliche Kontrollen vorbereiten.
48. Wettbewerbsrecht BFSG Verstöße
BFSG-Verstöße können als unlauterer Wettbewerb gewertet werden. Unter anderem Mitbewerber können Abmahnungen aussprechen und Unterlassungsansprüche geltend machen. Dies kann zu erheblichen Kosten und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
49. DSGVO und BFSG zusammen
DSGVO und BFSG sind parallel zu beachten. Beide Gesetze stellen Anforderungen an Website-Betreiber. Eine integrierte Betrachtung beider Rechtsgebiete ist sinnvoll. Datenschutz- und Barrierefreiheitsanforderungen müssen gemeinsam umgesetzt werden.
50. Haftung bei BFSG Verstößen
Bei BFSG-Verstößen können sowohl Bußgelder als auch zivilrechtliche Ansprüche entstehen. Die Haftung umfasst auch mögliche Schadensersatzforderungen. Eine rechtzeitige Compliance-Strategie minimiert diese Risiken.
Kosten und Wirtschaftlichkeit
51. Was kostet BFSG Beratung?
Unsere professionelle BFSG-Beratung (bei uns BFSG-Check genannt) kostet 250 Euro zzgl. 19% USt. Falls das BFSG nicht anwendbar ist, reduziert sich der Preis auf 100 Euro zzgl. USt. Die Beratung umfasst Anwendbarkeitsprüfung, Maßnahmenberatung und Erstellung der Barrierefreiheitserklärung.
52. BFSG Umsetzung Pauschalpreis
Der Pauschalpreis für eine vollständige BFSG-Beratung. Darin enthalten sind die rechtliche Prüfung, Beratung und Erstellung der Barrierefreiheitserklärung. Technische Umsetzungskosten kommen zusätzlich hinzu, da diese technische Umsetzung natürlich von uns als Anwaltskanzlei nicht geleistet werden können, dafür wäre Ihr Webentwickler o.ä. verantwortlich. Diesem stehen wir natürlich rechtlich gern zur Seite.
53. Barrierefreiheit Website Kosten
Die Kosten für eine barrierefreie Website variieren je nach Komplexität sicherlich mindestens zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Hinzu kommen laufende Wartungskosten für die Pflege. Da wir aber keine Webagentur etc. sondern eine Anwaltskanzlei sind, können wir lediglich sagen, dass die kosten für die rechtliche Beratung im Hinblick auf die Barrierefreiheit Ihrer Website bei uns pauschal 250 EUR zzgl. 19% USt. kostet.
54. BFSG Check für nur 250 Euro
Der BFSG-Check für 250 Euro zzgl. USt. umfasst die Prüfung der Anwendbarkeit, Beratung zu erforderlichen Maßnahmen und Erstellung der Barrierefreiheitserklärung. Falls das BFSG nicht anwendbar ist, kostet der Check nur 100 Euro.
55. Ist BFSG Beratung steuerlich absetzbar?
BFSG-Beratungskosten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Sie dienen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und sind daher betrieblich veranlasst. Bewahren Sie alle Belege für die Steuererklärung auf.
56. ROI barrierefreie Website
Barrierefreie Websites können den Kundenkreis erweitern und das SEO-Ranking verbessern. Sie reduzieren rechtliche Risiken und stärken das Unternehmensimage. Langfristig überwiegen die Vorteile mit Wahrscheinlichkeit die Investitionskosten.
57. Förderung BFSG Umsetzung
Informieren Sie sich bei lokalen Wirtschaftsförderungen über mögliche Zuschüsse für Barrierefreiheitsmaßnahmen. Einige Bundesländer bieten Förderprogramme für digitale Barrierefreiheit an. Auch EU-Förderprogramme können relevant sein.
58. Budget für BFSG Compliance
Planen Sie mindestens 2.000-5.000 Euro für eine vollständige BFSG-Umsetzung ein. Darin enthalten sind Beratung, technische Anpassungen und laufende Wartung. Größere Websites können höhere Investitionen erfordern.
59. Kosten Barrierefreiheitserklärung
Die Erstellung einer rechtssicheren Barrierefreiheitserklärung ist im BFSG-Check für 250 Euro enthalten. Eigenständige Erstellung ohne Beratung ist möglich, aber rechtlich riskant. Professionelle Unterstützung minimiert Haftungsrisiken.
60. Anwalt BFSG Honorar
Unser BFSG-Check ist ein günstiger Einstieg in die Barrierefreiheit, der daruch möglich ist, dass wir als Anwaltskanzlei natürlich hier vieles durch vorhandene Tools effizient auf Grund der Anzahl der vorhandenen Mandate mit mehr Routine abarbeiten können, als eine Kanzlei, die sich bis dato noch nicht mit der Materie BFSG und damit zusammenhängend dann DSGVO, UWG und dem IT-Recht insgesamt auseinandergesetzt hat. Die Investition lohnt sich zur Vermeidung von Bußgeldern und Abmahnungen.
Branchenspezifische Anforderungen
61. BFSG Friseur Online Terminbuchung
Friseure mit Online-Terminbuchung fallen unter das BFSG, sofern sie nicht als Kleinstunternehmen qualifiziert sind. Das Buchungssystem muss barrierefrei bedienbar sein. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Umsatz sind ausgenommen.
62. Restaurant Website BFSG Pflicht
Restaurant-Websites müssen barrierefrei sein, wenn sie Online-Reservierungen oder Bestellungen anbieten. Reine Informationswebsites ohne Buchungsfunktion sind nicht betroffen. Kleinstunternehmen sind von der Pflicht befreit.
63. Arztpraxis BFSG Anforderungen
Arztpraxen mit Online-Terminbuchung oder anderen digitalen Dienstleistungen für Patienten müssen das BFSG beachten. Patientenportale und Terminbuchungssysteme müssen barrierefrei gestaltet werden. Kleine Praxen können unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme fallen.
64. Handwerk BFSG Online Auftritt
Handwerksbetriebe sind betroffen, wenn sie Online-Dienstleistungen wie Terminbuchung oder E-Commerce anbieten. Reine Informationswebsites sind nicht betroffen. Viele Handwerksbetriebe fallen unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme.
65. Einzelhandel BFSG Compliance
Einzelhändler mit Online-Shops müssen das BFSG umsetzen. Alle E-Commerce-Funktionen müssen barrierefrei sein. Kleinstunternehmen sind von den Dienstleistungspflichten befreit, müssen aber bei Produktverkauf die Produktanforderungen beachten.
66. Dienstleister BFSG Ausnahmen
Dienstleister können als Kleinstunternehmen von den BFSG-Pflichten ausgenommen sein. Die Ausnahme gilt bei weniger als 10 Beschäftigten und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Größere Dienstleister müssen das BFSG vollständig umsetzen.
67. IT Unternehmen BFSG Pflichten
IT-Unternehmen, die Software oder Hardware für Verbraucher entwickeln, müssen die BFSG-Produktanforderungen erfüllen. Bei Dienstleistungen für Verbraucher gelten zusätzlich die Dienstleistungsanforderungen. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen.
68. Beratung BFSG Branchen
Verschiedene Branchen haben unterschiedliche BFSG-Anforderungen. Eine branchenspezifische Beratung hilft bei der gezielten Umsetzung. Besonders betroffen sind E-Commerce, Finanzdienstleistungen und Telekommunikation.
69. Gastronomie BFSG Website
Gastronomie-Websites mit Online-Reservierung oder Bestellung müssen barrierefrei sein. Speisekarten-PDFs müssen barrierefrei gestaltet werden. Viele Gastronomiebetriebe können als Kleinstunternehmen ausgenommen sein.
70. Kleinbetrieb BFSG Ausnahme
Kleinbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von den BFSG-Dienstleistungspflichten befreit. Die Ausnahme gilt nicht für Produkthersteller. Prüfen Sie genau, ob Sie die Kriterien erfüllen.
Fristen und Zeitplanung
71. BFSG Deadline 28 Juni 2025
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Unternehmen die Anforderungen erfüllen. Nutzen Sie die verbleibende Zeit für eine systematische Vorbereitung.
72. Übergangsfrist BFSG Unternehmen
Für die meisten Dienstleistungen gibt es keine Übergangsfrist – sie müssen ab 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Selbstbedienungsterminals haben eine Übergangsfrist bis 2040. Einige spezielle Dienstleistungen erhalten eine fünfjährige Übergangsfrist.
73. Wann muss ich BFSG umsetzen?
Sie müssen das BFSG bis zum 28. Juni 2025 umsetzen. Beginnen Sie jetzt mit der Planung und Umsetzung. Eine frühzeitige Vorbereitung vermeidet Stress und Kosten kurz vor der Deadline.
74. BFSG Vorbereitung Checkliste
Erstellen Sie eine Checkliste mit: Anwendbarkeitsprüfung, Website-Audit, technische Anpassungen, Barrierefreiheitserklärung und Mitarbeiterschulung. Planen Sie ausreichend Zeit für Tests und Korrekturen ein. Starten Sie am Besten mit unserem BFSG-Check.
75. Zeitplan BFSG Umsetzung
Sie müssen voraussichtlich 2-3 Monate für die technische Umsetzung einplanen und einen Monat für Tests und Feinjustierung. Wer noch nicht gestartet ist, sollte dies umgehend tun.
76. Letzte Chance BFSG Compliance
Falls Sie noch nicht begonnen haben, starten Sie sofort mit der BFSG-Umsetzung. Priorisieren Sie die wichtigsten Bereiche Ihrer Website. Holen Sie sich professionelle Unterstützung, um Zeit zu sparen.
77. BFSG Stichtag verpasst Konsequenzen
Nach dem 28. Juni 2025 drohen bei Verstößen sofort Bußgelder bis 100.000 Euro und Abmahnungen. Behörden können Anordnungen zur Nachbesserung erlassen. Versäumen Sie nicht die Deadline – die rechtlichen Konsequenzen sind erheblich.
Umgehungsversuche um aus der Geltung des BFSG herauszufallen
78. Gilt das BFSG auch, wenn Onlineshop und Unternehmenswebsite auf unterschiedlichen Domains betrieben werden?
Ja, das BFSG gilt unabhängig von der Domainstruktur. Entscheidend ist, ob beide Angebote sich an Verbraucher richten und im Zusammenhang stehen. Eine technische Trennung auf verschiedene Domains befreit nicht von der Barrierefreiheitspflicht, wenn die Angebote funktional oder inhaltlich verbunden sind.
79. Muss ein Blog barrierefrei sein, wenn er auf einer separaten Domain läuft, aber auf den Shop verweist?
Ja, sobald der Blog auf den Shop verweist oder als Marketinginstrument für den Shop dient, gilt die Barrierefreiheitspflicht auch für den Blog.
80. Sind Whitepaper und PDF-Downloads BFSG-pflichtig, wenn sie auf einer eigenen Domain angeboten werden?
Wenn die Whitepaper oder PDFs im Zusammenhang mit BFSG-relevanten Dienstleistungen stehen oder Verbraucher adressieren, müssen auch diese barrierefrei angeboten werden – unabhängig von der Domain.
81. Kann ich durch die Trennung von Shop und Website das BFSG umgehen?
Nein, eine Trennung auf technischer Ebene (z.B. unterschiedliche Domains) ändert nichts an der rechtlichen Bewertung. Entscheidend ist der tatsächliche Zusammenhang und die Verbraucheransprache.
82. Was versteht das BFSG unter einem „zusammenhängenden Angebot“?
Ein zusammenhängendes Angebot liegt vor, wenn verschiedene digitale Angebote inhaltlich, funktional oder durch Verlinkungen miteinander verbunden sind und gemeinsam auf Verbraucher ausgerichtet werden.
83. Gilt das BFSG auch, wenn der Shop keine Links zur Hauptwebsite hat, aber umgekehrt?
Ja, sobald eine der Seiten auf die andere verweist und beide für Verbraucher bestimmt sind, greift die Barrierefreiheitspflicht für beide Angebote.
84. Muss ich auch dann barrierefrei sein, wenn mein Blog keine Produkte direkt verkauft, aber auf den Shop aufmerksam macht?
Ja, denn der Blog wird damit Teil des „Dienstleistungsangebots im elektronischen Geschäftsverkehr“ und fällt unter das BFSG.
85. Was ist, wenn Blog und Shop völlig unabhängig voneinander betrieben werden und keine Verlinkung besteht?
Wenn tatsächlich keinerlei funktionale, inhaltliche oder organisatorische Verbindung besteht und beide Angebote unabhängig voneinander existieren, kann eine Barrierefreiheitspflicht für den Blog entfallen. Dies sollte aber rechtlich geprüft werden.
86. Gilt das BFSG, wenn ich auf der Unternehmenswebsite ausschließlich B2B-Inhalte anbiete?
Nein, das BFSG gilt nur für Angebote, die sich an Verbraucher richten. Reine B2B-Angebote sind ausgenommen.
87. Muss ich für jede Domain eine eigene Barrierefreiheitserklärung bereitstellen?
Ja, für jedes BFSG-pflichtige Angebot ist eine separate, gut auffindbare Barrierefreiheitserklärung erforderlich.
88. Was gilt für Newsletter-Anmeldungen auf einer informativen Website?
Newsletter-Anmeldungen, die sich an Verbraucher richten, sind als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr zu betrachten und müssen barrierefrei sein – unabhängig von der Domain.
89. Sind auch Marketing-Landingpages BFSG-pflichtig, wenn sie auf den Shop verlinken?
Ja, Landingpages, die Verbraucher auf den Shop leiten, gelten als Teil des BFSG-relevanten Angebots und müssen barrierefrei gestaltet werden.
90. Was passiert, wenn ich die Barrierefreiheit nur auf dem Shop umsetze, nicht aber auf Blog oder Landingpages?
Das stellt einen Verstoß gegen das BFSG dar, wenn Blog oder Landingpages mit dem Shop in Verbindung stehen und Verbraucher ansprechen. Es drohen Bußgelder und Abmahnungen.
91. Gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit auch für alte Inhalte, z.B. Archiv-Blogposts oder ältere PDFs?
Ja, alle öffentlich zugänglichen Inhalte, die nach dem 28. Juni 2025 bereitgestellt werden und Verbraucher adressieren, müssen barrierefrei sein. Für bereits bestehende Inhalte gibt es keine generelle Bestandsschutzregelung.
92. Welche Risiken gehe ich ein, wenn ich versuche, durch Domaintrennung die BFSG-Pflicht zu umgehen?
Sie riskieren Bußgelder, Abmahnungen und Vertriebsverbote, wenn die Behörden oder Wettbewerber feststellen, dass die Angebote faktisch zusammengehören und Verbraucher ansprechen. Eine rein technische Trennung schützt nicht vor rechtlichen Konsequenzen.
Weitere rechtliche Fragen zur Barrierefreiheit, die später hinzugekommen sind aber einer Antwort wert sind
93 Wer überwacht die Einhaltung des BFSG und wie läuft die Kontrolle ab?
Die Einhaltung des BFSG wird von der zuständigen Marktüberwachungsbehörden (für alle Bundesländer in Magdeburg) die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) kontrolliert. Diese Behörde kann stichprobenartige Prüfungen durchführen, Beschwerden nachgehen und gezielt Unternehmen überprüfen, ob sie die Barrierefreiheitsanforderungen umsetzen. Bei festgestellten Verstößen können sie Anordnungen zur Beseitigung der Mängel erlassen und Bußgelder verhängen. Unternehmen sollten daher nicht nur auf Abmahnungen durch Wettbewerber achten, sondern auch auf behördliche Kontrollen vorbereitet sein.
Rechtlicher BFSG-Check
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