Gibt es Förderprogramme oder Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen?
Ja, Unternehmen können von verschiedenen Förderprogrammen und Unterstützungsmöglichkeiten profitieren, um die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) umzusetzen. Ziel dieser Programme ist es, Unternehmen bei der Schaffung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen finanziell und organisatorisch zu entlasten.
- EU-Förderprogramme: Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) unterstützt Projekte, die Barrierefreiheit und Inklusion fördern. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen können Fördermittel beantragen, um innovative Ansätze in der Barrierefreiheit zu entwickeln.
- Nationale Förderprogramme: In Deutschland bieten z. B. die KfW-Bankengruppe oder regionale Wirtschaftsförderungen Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für Investitionen in Barrierefreiheit an.
- Beratung und Begleitung: Unternehmen können auf staatliche Beratungsangebote zurückgreifen, die speziell auf die Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen abzielen. Diese können sowohl technischer als auch rechtlicher Natur sein.
- Branchenverbände und Netzwerke: Viele Branchenverbände bieten Schulungen und Workshops zu den Anforderungen des BFSG an und helfen dabei, mögliche Fördermittel zu identifizieren.
Rechtsgrundlage: Förderprogramme sind keine unmittelbaren Bestandteile des BFSG, ergänzen jedoch die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen (§ 3 BFSG).
Wo finden Unternehmen weitere Informationen und Unterstützung?
Unternehmen, die sich mit den Anforderungen des BFSG vertraut machen wollen, können auf eine Vielzahl von Informationsquellen und Unterstützungsmöglichkeiten zurückgreifen:
- Gesetzliche Grundlagen: Die vollständige Fassung des BFSG ist auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) verfügbar. Hier finden Unternehmen auch erläuternde Materialien.
- Marktüberwachungsbehörden: Diese Behörden sind Ansprechpartner für spezifische Fragen zur Einhaltung und Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen (§ 25 BFSG).
- Beratungsstellen: Institutionen wie die Aktion Mensch oder spezialisierte Beratungsdienste bieten Unternehmen praxisorientierte Unterstützung, um barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.
- Webbasierte Ressourcen: Websites wie barrierefrei-kommunizieren.de oder EU-Portale zur Barrierefreiheit stellen Leitfäden, Checklisten und Beispiele bereit.
- Anwaltliche Beratung: Unternehmen können auch juristische Unterstützung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen des BFSG entsprechen. Und genau diesen Punkt deckt der BSFG-Check unserer Kanzlei ab.